Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Oasis KI GbR (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von KI-Automatisierungs- und Beratungsleistungen.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Für den Vertragsschluss ist die deutsche Sprache maßgeblich. Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer nicht gespeichert und ist nach Vertragsschluss nicht mehr abrufbar.
Der Auftragnehmer erbringt im Bereich KI-Automatisierung und Digitalisierung insbesondere folgende Leistungen:
Der genaue Leistungsumfang wird individuell im jeweiligen Projektvertrag festgelegt. Änderungen und Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern nicht abweichend vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für größere Projekte Abschlagszahlungen zu verlangen.
Projektverträge laufen für den vereinbarten Zeitraum. Laufende Betreuungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und können danach mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit mehr als einer Monatsrate in Zahlungsverzug ist.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Konzepte, Automatisierungen, Workflows, Skripte) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Mit vollständiger Zahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein.
Die Weitergabe, Weiterveräußerung oder Unterlizenzierung der erstellten Werke an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und der Höhe nach auf die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Vergütung (netto) beschränkt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Datenverluste, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-gestützte Systeme zu 100 % fehlerfrei arbeiten. Aussagen über Zeitersparnis oder Effizienzgewinne basieren auf Erfahrungswerten und stellen keine verbindliche Zusicherung dar.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung zu. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über wesentliche Änderungen werden bestehende Vertragspartner per E-Mail informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.